Wie auch in jeder anderen Branche, muss natürlich auch die Arbeit des Rechtsanwalts
bezahlt werden. Grundlage für die Berechnung der Gebühren und Kosten ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In diesem sind die Mindestgebühren festgelegt, die grundsätzlich nicht unterschritten werden dürfen. Ausnahmen hiervon sind jedoch möglich. Dies ist insbesondere durch auf den Einzelfall bezogene Honorarvereinbarungen möglich.
Durch eine Honorarvereinbarung ist auch eine Überschreitung der durch das RVG festgesetzten Mindestgebühren möglich. Eine solche Honorarvereinbarung empfiehlt sich insbesondere in umfangreicheren Strafsachen sowie umfangreichen Bausachen etc., damit eine kostendeckende Vertretung der Interessen des Mandanten gewährleistet werden kann.
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