Rechtsschutzversicherung

In den meisten Fällen ist es von Vorteil, wenn der Mandant über eine Rechtsschutzversicherung verfügt. Wenn der entsprechende Sachverhalt unter den versicherten Bereich fällt, verbleiben beim Mandanten keine Kosten, außer einer eventuell im Versicherungsvertrag vereinbarten Selbstbeteiligung. Die Kosten werden dann ausschließlich von der Rechtsschutzversicherung getragen.

Eine Rechtsschutzversicherung ist vor allem in den Bereichen des Arbeitsrechts sowie in
Verkehrszivilsachen fast unentbehrlich.
Gerade in Arbeitsrechtssachen verbleiben die Kosten bis zum Abschluss des erstinstanzlichen Verfahrens vor dem Arbeitsgericht bei der jeweiligen Prozesspartei. Das bedeutet, dass auch
im Falle eines Obsiegens der Mandant die Kosten seines Rechtsanwalts selbst zu tragen hat, welche die Rechtsschutzversicherung übernimmt.
Bei Verkehrszivilsachen, also insbesondere der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall, kommt es aufgrund der gesetzlichen Regelungen in den meisten Fällen zu einer Quotelung hinsichtlich des Verschuldens. Deshalb bleibt man meistens auf einem Teil der Kosten sitzen, einschließlich der Anwalts- und Gerichtskosten. Auch diese werden dann von einer Rechtsschutzversicherung getragen.

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen Sie bitte vorab, ob der entsprechende Sachverhalt von der Rechtsschutzversicherung gedeckt ist. Sie ersparen damit beiden Seiten Zeit und Geld, da auch bereits eine Beratung kostenpflichtig ist.