Beratungsverträge

Insbesondere für Firmen mit ständigem rechtlichen Beratungsbedarf ist der Abschluss eines Beratungsvertrages sowohl unter betriebwirtschaftlichem wie auch qualitativem Gesichtspunkt von Interesse. Der Vorteil liegt dabei auf beiden Seiten. Der Klient hat bereits von Vornherein Klarheit über die anfallenden Kosten. Dem Rechtsanwalt ist durch eine Vielzahl ähnlicher Sachverhalte ein intensiveres Eindringen in die jeweilige Materie und somit eine noch effektivere Arbeit möglich. Beratungsverträge können als solche mit monatlicher Pauschalvergütung, als Verträge mit einem Pauschalhonorar für jedes Mandat oder als Stundenhonorarverträge geschlossen werden. Die jeweils günstigste Möglichkeit ist dabei nach dem Umfang und der Art der erforderlichen Betreuung zu ermitteln.

Fragen Sie hierzu bei Interesse einfach nach.